Hand aufs Herz: Wer von uns hat sich im Werner Stadtverkehr nicht schon einmal gefragt, ob das, was da gerade passiert ist, eigentlich erlaubt war? Da wird man haarscharf geschnitten, während man die Steinstraße entlangradelt, oder ein Lieferwagen parkt „nur mal kurz“ auf dem Schutzstreifen, sodass man in den fließenden Verkehr ausweichen muss.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) war lange Zeit eher autozentriert – das ist kein Geheimnis. Doch mit den letzten großen StVO-Novellen hat sich der Wind gedreht. Der Gesetzgeber hat endlich erkannt, dass Sicherheitsabstände keine freundliche Empfehlung sind, sondern überlebenswichtig. Wir haben uns die Gesetzestexte vorgenommen und übersetzen das Juristendeutsch mal in die Realität für uns Radfahrer hier in Werne. Was gilt wirklich? Was kostet Geld? Und wo haben wir jetzt endlich verbriefte Rechte?

Der Sicherheitsabstand beim Überholen: Endlich eine klare Zahl

Früher war das eine graue Zone. Da sprach das Gesetz von einem „ausreichenden Seitenabstand“. Fragen Sie drei Autofahrer, was „ausreichend“ ist, und Sie bekommen drei verschiedene Antworten – meistens irgendwas zwischen einer Armlänge und einem halben Meter. Das war für uns Radler oft lebensgefährlich.

Jetzt steht es schwarz auf weiß im Gesetz (§ 5 Abs. 4 StVO): Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern (und übrigens auch Fußgängern oder E-Scootern) einen Mindestabstand einhalten.

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sind das mindestens 1,50 Meter.
  • Außerorts – also wenn es Richtung Cappenberg oder Stockum geht – sind es mindestens 2,00 Meter.

Das klingt erst mal gut. Aber schauen wir uns die Realität auf unseren Straßen an. Wenn man die Breite eines Autos plus diese 1,50 Meter plus den Platz, den wir selbst brauchen (man fährt ja nicht in der Rinnsteinkante), zusammenrechnet, bedeutet das faktisch: Überholverbot bei Gegenverkehr auf fast allen normalen Stadtstraßen.

Ein Autofahrer kann Sie also legal nur überholen, wenn die Gegenfahrbahn komplett frei ist und er weit ausscheren kann. Bleibt er auf seiner Spur, unterschreitet er fast zwangsläufig die 1,50 Meter. Für uns bedeutet das: Selbstbewusst fahren. Wer sich ganz an den Rand quetscht, lädt Autofahrer nur dazu ein, sich noch eben „durchzuquetschen“. Nehmen Sie sich den Raum, den Sie für Ihre Sicherheit brauchen.

Rechtsabbiegen bei Rot: Der Grüne Pfeil für uns

Das kennen wir schon lange für Autos: Der grüne Blechpfeil neben der roten Ampel. Man hält an, schaut, und wenn frei ist, darf man fahren. Neu ist, dass es diesen Pfeil jetzt explizit nur für Radfahrer gibt. Das Schild sieht genauso aus, nur dass unter dem grünen Pfeil noch das Symbol „Radverkehr“ oder „Fahrrad“ zu sehen ist.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wir kommen schneller weg und stehen nicht im toten Winkel von rechtsabbiegenden Lkws oder Autos, wenn die Ampel dann für alle auf Grün springt. Es entzerrt den Knoten an der Kreuzung.

Aber – und das beobachte ich immer wieder falsch – es ist kein Freifahrtschein zum Durchrollen! Die Regel ist strikt:

Wer einfach durchrollt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Der Ablauf muss sein: Anhalten an der Haltlinie (kurz Bodenkontakt mit dem Fuß wird empfohlen, um Diskussionen zu vermeiden). Schauen. Wenn niemand behindert wird: Abbiegen. In Werne sehen wir diese Schilder noch viel zu selten, aber es ist ein Werkzeug, das wir bei der Verkehrsplanung definitiv öfter einfordern sollten.

Nebeneinanderfahren: Vom hindernis zur Regel

Das ist so ein Thema, das gerade bei Rennradgruppen am Wochenende oft für Hupkonzerte sorgt. Früher hieß es, Radfahrer müssen einzeln hintereinanderfahren; nebeneinander war nur erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Das war quasi nie der Fall, weil sich jeder Autofahrer, der bremsen muss, „behindert“ fühlt.

Die Logik wurde umgedreht. Jetzt heißt es: Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich erlaubt.

Die einzige Ausnahme ist, wenn der Verkehr dadurch behindert wird. Das ist natürlich immer noch Auslegungssache, aber die Position des Radfahrers ist deutlich gestärkt. Gerade in Zonen mit Tempo 30 oder auf breiten Straßen, wo das Überholen (siehe oben: 1,50 Meter Abstand!) sowieso einen Spurwechsel erfordert, macht das Nebeneinanderfahren keinen Unterschied für den Autofahrer – er muss so oder so auf die Gegenfahrbahn. Für uns Radler erhöht es aber die Sichtbarkeit und die soziale Komponente beim Fahren.

Halten und Parken auf Schutzstreifen: Schluss mit „Nur kurz zum Bäcker“

Das ist mein persönliches Reizthema. Sie kennen diese gestrichelten Linien am Fahrbahnrand, die Schutzstreifen. Jahrelang wurden die von Lieferdiensten, Handwerkern oder einfach bequemen Autofahrern als Kurzzeitparkplatz missbraucht. Die Argumentation war immer: „Ich bin ja gleich wieder weg.“ Für uns hieß das: Raus in den fließenden Verkehr, oft ohne, dass der nachfolgende Verkehr damit rechnet.

Der Gesetzgeber hat hier drastisch angezogen:

  • Das Halten auf Schutzstreifen ist jetzt generell verboten. Nicht nur das Parken, schon das Halten (also alles unter 3 Minuten oder wenn man im Auto sitzen bleibt).
  • Die Bußgelder sind saftig geworden. Früher war das ein kleines Verwarngeld aus der Portokasse.

Wenn dort heute jemand steht und Sie dadurch behindert – also Sie müssen ausweichen oder abbremsen – kostet das den Autofahrer direkt 70 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg ein. Bei Unfallfolge wird es noch teurer.

Das gilt übrigens auch für das Parken in zweiter Reihe. Auch das wurde massiv verteuert. Ziel ist ganz klar: Die Radinfrastruktur muss frei bleiben. Ein aufgemalter Radweg nützt nichts, wenn er alle 50 Meter blockiert ist. Wenn Sie solche Mängel im Radwegenetz sehen, ist es durchaus legitim, das Ordnungsamt darauf hinzuweisen. Es geht hier nicht ums Denunzieren, sondern um echte Gefahrenabwehr.

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Rechtsabbiegen

Eine der tragischsten Unfallursachen sind rechtsabbiegende Lkw, die Radfahrer im toten Winkel übersehen. Hier gibt es jetzt eine harte technische Vorgabe für die Fahrer: Lkw über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) fahren.

Hält sich der Fahrer nicht daran, zahlt er 70 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt. Das löst natürlich nicht das Problem der fehlenden Abbiegeassistenten, aber es gibt uns mehr Zeit zu reagieren und dem Fahrer mehr Zeit, uns zu sehen. Achten Sie mal an den großen Kreuzungen darauf – in der Praxis wird das leider noch oft ignoriert, aber es ist geltendes Recht.

Nützliche Neuerung: Das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Es gibt ein neues Verkehrszeichen. Vielleicht haben Sie es schon gesehen: Ein Auto links, rechts daneben ein Fahrrad und ein Motorrad, alles im roten Kreis. Das bedeutet: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen.

Früher bedeutete das generelle Überholverbot (Auto neben Auto im roten Kreis) nur, dass mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht überholt werden durften. Einspurige (also wir auf dem Rad) dürften theoretisch überholt werden. Das neue Schild verbietet explizit, dass Autos uns überholen. Das ist besonders an Engstellen sinnvoll, wo der 1,50-Meter-Abstand physikalisch gar nicht möglich ist, Autofahrer es aber trotzdem oft versuchen.

Der Bußgeldkatalog: Wenn es teuer wird (für die anderen)

Oft wird über die „Abzocke“ geschimpft, aber die erhöhten Bußgelder sind ein notwendiges Signal, dass Radverkehrsflächen keine Verfügungsmasse sind. Hier mal ein Blick auf die Kosten, die Autofahrer erwarten, wenn sie uns gefährden:

  • Jemand parkt auf dem Geh- oder Radweg und blockiert Sie? Das macht 55 Euro. Wenn es länger als eine Stunde dauert oder mit Behinderung einhergeht, sind wir schnell bei 70 bis 80 Euro plus Punkt.
  • Dooring-Unfälle (Autotür aufreißen ohne Schulterblick): Das war früher lächerlich billig. Jetzt kostet es 40 Euro, selbst wenn noch nichts passiert ist, sondern nur eine Gefährdung vorlag.
  • Keine Rettungsgasse gebildet? Mindestens 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Das betrifft uns Radler zwar nicht direkt, zeigt aber, dass der Gesetzgeber bei Blockaden nicht mehr spaßt.

Was gilt eigentlich für uns?

Wir sollten aber auch vor der eigenen Haustür kehren. Auch für Radfahrer wurden einige Bußgelder angepasst, wenn auch nicht so drastisch wie für den Autoverkehr.

Wer beispielsweise unerlaubt auf dem Gehweg fährt (ein Klassiker, den ich oft sehe, wenn Leuten die Straße zu unsicher erscheint), riskiert je nach Situation zwischen 15 und 25 Euro. Wenn es kracht, wird es teurer. Mein Tipp: Wenn Ihnen die Straße zu gefährlich vorkommt, ist Schieben auf dem Gehweg immer die kostenlose und sichere Alternative, statt illegal zu radeln.

Fazit für Werne

Die Änderungen der StVO sind ein mächtiges Werkzeug. Sie geben uns auf dem Papier den Raum, den wir brauchen. Aber Papier ist geduldig und Asphalt ist hart. Die Regeln nützen uns vor Ort in Werne nur etwas, wenn sie auch kontrolliert werden und – noch wichtiger – wenn ein gegenseitiges Verständnis herrscht.

Nutzen Sie Ihre Rechte, fahren Sie selbstbewusst und nehmen Sie sich den Platz (die 1,50 Meter!), aber beharren Sie nicht auf Vorfahrt, wenn der 40-Tonner Sie offensichtlich nicht sieht. Die Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer Stadt, in der das Fahrrad ein gleichberechtigtes Verkehrsmittel ist und nicht nur ein Gast am Straßenrand.

Wir bleiben dran an der lokalen Politik, damit diese Bundesgesetze auch hier durch entsprechende Infrastruktur – wie mehr Fahrradstraßen oder geschützte Kreuzungen – unterstützt werden.